Mit Sicherheit zu ihrem Recht

Gerichtlicher Forderungseinzug u. Langzeitüberwachung

Konsequent - Fundiert - Beharrlich

Bei Forderungen ab einer bestimmten Mindestforderungshöhe, bei denen Identität und ladungsfähige Anschrift des Schuldners zweifelsfrei sind und überdies eine Bonitätsprüfung und ein auf Ihre Kunden abgestimmtes Scoring eine hinreichende Erfolgswahrscheinlichkeit vermuten lässt, veranlassen wir für Sie die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens.

Das gerichtliche Mahnverfahren umfasst die Beantragung des Mahn- und Vollstreckungsbescheides sowie ggf. die Durchführung mindestens einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme sowie die Abnahme der Vermögensauskunft. Im Falle von Widersprüchen und Einsprüchen entscheiden Sie, ob ein streitiges Verfahren durch unseren Vertragsanwalt durchgeführt werden soll. In diesem Fall sorgen wir für die Übermittlung, Entgegennahme und Weiterleitung sämtlicher Daten und Schriftstücke.

Bei Fällen, in denen eine Zwangsvollstreckung wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, bieten wir Ihnen alternativ die Übernahme Ihrer titulierten Forderung in die Langzeitüberwachung an. Diese umfasst die Übernahme der Forderungstitel und Kostenfestsetzungsbeschlüsse in unsere Anwendung sowie die regelmäßige Durchführung von Bonitätsprüfungen, außergerichtlichen Inkasso- und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Die Überwachung erfolgt bis zur Verjährung der titulierten Forderung, daher maximal 30 Jahre. Die Verwirkungs- und Verjährungsfristen werden von uns regelmäßig überprüft und ggf. durch die Einleitung von Maßnahmen unterbrochen.